Rechtspfleger (m/w/d)
Rechtspfleger/innen treffen gerichtliche Entscheidungen in den ihnen übertragenen Bereichen der freiwilligen und streitigen Gerichtsbarkeit, z.B. im Nachlass-, Betreuungs- und Vormundschafts-, Grundbuch- oder Registerrecht sowie bei Zwangsvollstreckungen. In der Justizverwaltung können sie auch Führungsaufgaben übernehmen, z.B. als Geschäfts- oder Gruppenleiter/innen. Die Ausbildung im Rechtspflegerdienst erfolgt als Vorbereitungsdienst, der in der Regel als 3-jähriges Diplomstudium organisiert ist. Sie ist durch Verordnungen der Bundesländer geregelt und führt zu einer Laufbahn- bzw. Rechtspflegerprüfung.
Vorbereitungsdienst: Ausbildungszeit zur Vorbereitung auf eine Beamtenlaufbahn. Der Vorbereitungsdienst schließt mit einer Prüfung (z.B. Laufbahn-, Qualifikations- oder große Staatsprüfung) ab. Rechtsspfleger/innen finden Beschäftigung in erster Linie bei Gerichten, bei Staatsanwaltschaften und bei Justizverwaltungen. Darüber hinaus finden sie auch Beschäftigung an Bildungseinrichtungen der öffentlichen Verwaltung.